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Arbeitskreis der Agrarbürofachfrauen informiert sich über Steuerrecht und Vorsorge


Mehrmals jährlich trifft sich der Arbeitskreis der Agrarbürofachfrauen aus dem Main-Kinzig-Kreis zu gemeinsamen Veranstaltungen. Aus der Tagesordnung stehen Ausflüge, aber auch Tagesseminare. Eine solche Fortbildung fand kürzlich in Wächtersbach statt. Auf der Tagesordnung standen insbesondere Fachvorträge zu den Themen „Aktuelles Steuerrecht“ sowie „Notfallvorsorge für Unternehmer“. Referenten waren StB Mario Beck, Leiter der Niederlassung Wächtersbach der LBH-SteuerberatungsgesellschaftmbH, und Rechtsanwalt Christian Klüter, ebenfalls LBH.

„Die Anforderungen an landwirtschaftliche Betriebe sind in den letzten Jahren ständig gestiegen“, sagte Frau Desch von den Agrarbürofrauen einleitend. Umso wichtiger sei es, auch auf den Themengebieten Steuern und Recht immer up to date zu bleiben. Gerade im Agrarbüro werden oft wichtige Weichen für das landwirtschaftliche Unternehmen gestellt. StB Mario Beck von der LBH-Steuerberatungsgesellschaft in Wächtersbach, ein profunder Kenner des landwirtschaftlichen Steuerrechtes, gab den Agrarbürofachfrauen dann einen umfassenden Überblick über neue Finanzgerichtsentscheidungen, aber auch relevante Gesetzesänderungen. Besonders ging er beispielsweise auf die Änderungen der Grundsteuer ein, die ja bei Land-und Forstwirten immer wieder für Unsicherheit gesorgt hatten. Der Referent zeigte auch, dass Steuerrecht nicht langweilig sein muss. „Garniert“ mit vielen Beispielen aus der Steuerpraxis stellte Beck gleichzeitig das Jahressteuergesetz, Neuesaus dem Entschädigungsrecht und zur Dürrehilfe vor. Auch das Thema Tarifglättung durfte nicht fehlen, ein Dauerbrenner des landwirtschaftlichen Steuerrechtes. Immerhin gab es eine gute Nachricht: Die Tarifglättung wird voraussichtlich kommen, wenn auch etwas anders als ursprünglich erwartet. Anschließend ging RA Christian Klüter, ebenfalls von der LBH, auf den neuen Vorsorgeordner „Notfallvorsorge für Unternehmer“ für LBH-Mandanten ein. Erklärtes Ziel sei es, den Mandanten anhand steuerrechtlich geprüfter Informationen eine gute Grundlage für die betriebliche Notfallvorsorge zu bieten. Dabei ging es nicht nur -aber auch-um die Vorsorgevollmacht. Die rege Diskussion der Agrarbürofachfrauen mit dem Referenten zeigte klar, dass die Notfallvorsorge ein immer wichtigeres Thema zur Absicherung des land-und forstwirtschaftlichen Betriebes ist. Dies trifft nicht nur die Rentnergeneration, sondern ganz besonders die jungen Betriebsleiterfamilien z.B. in GbRs, mit Nebenbetrieben oder minderjährigen Kindern.Beim Arbeitskreis der Agrarbürofachfrauen handelt es sich um einen Zusammenschluss von Frauen aus land-und forstwirtschaftlichen Betrieben unter dem Dach des Kreisbauernverbandes Main Kinzig e.V. Die Frauen haben vor einigen Jahren zusammen den Qualifizierungslehrgang der Landfrauen zur Agrarbürofachfrau erfolgreich absolviert.

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