· Steuernews

Corona-Pandemie: Liquiditätshilfen ("Corona-Schutzschirm")


Das Land Hessen gewährt Förderkredite über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Diese müssen im Hausbankverfahren beantragt werden. Deshalb wird allen Unternehmen empfohlen, jetzt zunächst Kontakt zu den Hausbanken aufzunehmen.

„Liquiditätshilfe für KMU“

Von Donnerstag, 26.03.2020, an können hessische Unternehmen kurzfristige Liquiditätshilfen in Form von Darlehen beantragen. Hierfür wurde das Kreditprogramm für Kleinunternehmen ausgeweitet auf Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.

Mit der neuen Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen stellt die WIBank über die Hausbank ein so genanntes Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens 5.000 € bis maximal 200.000 € zur Verfügung. Ein Nachrangdarlehen verzichtet auf zusätzliche Risikoabsicherung durch die Hausbank.

Das Verfahren sieht so aus: Die Hausbank stellt als notwendige Kofinanzierung zusätzliche eigene Darlehensmittel in Höhe von weiteren 20 Prozent der Summe bereit. Die Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren. Die „Liquiditätshilfe für KMU“ richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen.

Bürgschaften bis 2,5 Mio. Euro

Sie werden mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent von der Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen angeboten. Expressbürgschaften – mit einer Entscheidung innerhalb von geplant rund drei Tagen – sind von 180.000 € auf 250.000 € angehoben worden.

Landesbürgschaften

Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über mehr als 2,5 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden.

Sanierungsgutachten

Darüber hinaus können hessische Unternehmen einen Zuschuss zu Sanierungsgutachten nach IDW S6 bei der WIBank beantragen. Der individuelle Zuschuss kann bis zu 50 % der Kosten für das Sanierungsgutachten, maximal 10.000 € betragen.

KfW-Hilfen für mittlere und große Unternehmen

In einer ersten Phase des Hilfspakets stellt die KfW im Auftrag der Bundesregierung ab sofort Unternehmen Förderkredite bereit, die von Kreditinstituten an ihre Kunden weitergegeben werden. Hierbei übernimmt die KfW einen großen Teil der Haftung. Welches Kreditprogramm in Anspruch genommen werden kann, hängt vom Alter und der Größe des Unternehmens ab. Hierzu wenden sich die Unternehmen direkt an ihre Hausbank, nicht an die KfW.

Dem Vernehmen nach kann die KfW aus technischen Gründen den Hausbanken die Mittel wohl erst ab Mitte April erstatten können, es gibt aber eine staatliche Garantieerklärung, dass diese Mittel fließen werden.

KfW-Schnellkredite

Auf Basis des am 03.04.2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) hat die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand eingeführt.

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein "Sofortkredit" mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019, maximal 800.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeiter, maximal 500.000 € für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 Mitarbeiter.
  • Das Unternehmen darf zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.

Hinweis:

Der Zinssatz beträgt aktuell 3 % mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 % durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.

Landwirtschaftliche Rentenbank

Die Landwirtschaftliche Rentenbank vergibt Liquiditätssicherungsdarlehen für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus (Programm Nr. 246) für Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben. Auch der Kapitaldienst für bereits bestehende Darlehen kann aus diesen Mitteln bedient werden. Das Programm ist befristet bis zum 30. Juni 2020. Anträge erfolgen ebenfalls über die Hausbank.

Hinweis:

Zur zügigen Bearbeitung ist es sinnvoll, nachfolgend genannte Unterlagen bereit zu halten bzw. zu erstellen:

  • Jahresabschlüsse 2019 (ggf. stattdessen den Jahresabschluss 2018) bzw. entsprechende Jahresabschlüsse der abweichenden Wirtschaftsjahre
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung nebst Summen- und Saldenliste per Dezember 2019
  • Liquiditätsplan mindestens für die nächsten 6 Monate (im Krisenszenario) zur Abschätzung der erforderlichen Liquidität mit Ermittlung des Liquiditätsbedarfs.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie größtmöglich – auch bei der Antragstellung.

Jetzt bewerben

Festanstellung

Wir setzen alles daran, Talente zu fördern und auf ihrem Karriere­weg zu unterstützen.

Ausbildung

Mehrfach von FOCUS Money als einer der besten Ausbildungsbetriebe Deutschlands ausgezeichnet.

Duales Studium

Du suchst deine Uni, wir sind dein Partnerunternehmen und Karriereboost.

mehr erfahren