Aus gegebenem Grund noch einmal der „Reminder“: Der Mindestlohn wird in den nächsten beiden Jahren weiter steigen! Grundlage sind die gleichlautenden Empfehlungen der sog. Mindestlohnkommission.
Zum 1. Januar 2026 wird der Mindestlohn von derzeit 12,82 € auf 13,90 € erhöht; ab 1. Januar 2027 dann auf 14,60 €.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt branchenübergreifend für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über 18 Jahre.
Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind u.a. Auszubildende, Selbstständige und Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten.
Sonderregelungen für bestimmte Branchen – insbesondere für die Land- und Forstwirtschaft, wie sie der Bauernverband mit Nachdruck gefordert hatte – ließen sich leider nicht durchsetzen.
Hinweis:
Wichtig ist, dass Sie jetzt am besten sämtliche Arbeitsverträge herausholen und prüfen: Gerade bei Minijobbern müssen diese ggf. an die geänderten Vorgaben zum Mindestlohn angepasst werden!
Quelle: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-faq-1688186