Nach den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vom 3. Juni 2020 plant die Bundesregierung ein umfassendes Konjunkturpaket, das auch eine Reihe steuerlicher Änderungen impliziert. Bisher gibt es noch keinen entsprechenden Gesetzesentwurf, daher können Detailfragen noch nicht beantwortet werden. Es ist jedoch mit einem schnellen Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause zu rechnen.
Umsatzsteuersatzsenkung
Eine der wichtigsten Änderungen dürfte die befristete Senkung des Regelumsatzsteuersatzes von 19 % auf 16 % sein und des ermäßigten Steuersatzes von 7 % auf 5 %. Die Absenkung gilt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020. Eine Änderung des Pauschalierungssatzes i.S.d. § 24 UStG ist nicht vorgesehen.
Degressive Abschreibung
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird für die Jahre 2020 und 2021 eine degressive Abschreibung i.H.v. 25 % (max. das 2,5fache der linearen AfA) eingeführt.
Verlustrücktrag
Für die Jahre 2020 und 2021 wird der Verlustrücktrag von 1 Mio. € (2 Mio. € bei Zusammenveranlagung) auf 5 Mio. € (10 Mio. € bei Zusammenveranlagung) erhöht. Hierzu soll bereits für den VZ 2019 eine Rücklagemöglichkeit geschaffen werden („Corona-Rücklage“), die spätestens Ende 2022 aufzulösen ist.
Gewerbesteuer
Erhöhung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuermessbetrages.
Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer
Diese wird auf den 26. des Folgemonats verschoben.
Optionsmodell für Personengesellschaften
Für Personengesellschaften wird ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer eingeführt.
Alleinerziehendenfreibetrag
Der Alleinerziehendenfreibetrag wird befristet in den Jahren 2020 und 2021 von 1.908 € auf 4.000 € angehoben.
Kinderbonus
Es wird einen einmaligen Kinderbonus i.H.v. 300 € für jedes kindegeldberechtigte Kind geben. Dieser wird allerdings ggf. mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer wird zukünftig stärker an den CO2-Emissionen ausgerichtet. Die KFZ-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird bis zum 31.12.2030 gewährt.
Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung
Für reine Elektroautos kann die Besteuerung des geldwerten Vorteils i.H.v. 0,25 % nunmehr bis zu einer Kaufpreisgrenze von 60.000 € (bisher 40.000 €) erfolgen.
Forschungszulage
Rückwirkend zum 01.01.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 wird die steuerliche Forschungszulage auf eine Bemessungsgrundlage bis zu 4 Mio. € gewährt (bisher: 2 Mio.).
Weitere Maßnahmen:
Überbrückungshilfen
Kleineren und mittleren Unternehmen, deren Umsätze coronabedingt im April und Mai 2020 um mind. 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückläufig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mind. 50 % fortdauern, werden Überbrückungshilfen in Aussicht gestellt. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet wurden, sind die Monate November und Dezember heranzuziehen.
Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mind. 50 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % des fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag soll 150.000 € für drei Monate betragen. Bei Unternehmen bis zu fünf Mitarbeitern soll nur in Ausnahmefällen 9.000 €; bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 € überschritten werden dürfen. Die Antragsfrist soll am 31.08.2020 und die Auszahlungsfrist am 30.11.2020 enden.
Forst
Forstwirtschaftliche Betriebe sollen finanzielle Unterstützung erhalten. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen.
Tierhaltung
Investitionsförderung von Stallumbauten ohne Kapazitätsausweitungen sind vorgesehen.
EEG-Umlage
Die EEG-Umlage wird für die Jahre 2021 bei 6,5 ct/kwh liegen, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh.
Ausbildungsbonus
Kleinen und mittleren Unternehmen, die ihr Ausbildungsplatzangebot im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, soll für jeden neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag eine Prämie von 2.000 € nach Ende der Probezeit ausgezahlt werden; bei Erweiterung des Ausbildungsangebotes erhöht sich die Prämie auf 3.000 €. Es wird bei Übernahme der Auszubildenden eine Übernahmeprämie in Aussicht gestellt.
Umweltprämie
Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von 40.000 € sollen eine Investitionsprämie von bis zu 6.000 € bis Ende 2021 erhalten. Hier wird die Kaufpreisgrenze auf 60.000 € erhöht.