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Änderungen beim Elterngeld


Eltern, deren Kinder nach dem 31. März 2025 geboren wurden, erhalten nur dann noch Elterngeld, wenn sie nicht mehr als 175.000 € verdienen. Maßgeblich ist jeweils das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern wird das Einkommen beider Elternteile zusammengerechnet, bei Alleinerziehenden kommt es auf das alleinige Einkommen an.

Hinweis:
Für Geburten ab dem 1. September 2021 bis einschließlich 31. März 2024 galt eine Einkom-mensgrenze von 300.000 € für Paare und 250.000 € für Alleinerziehende; für Geburten ab dem 1. April 2024 bis zum 31. März 2025 wurde die Grenze für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 € festgelegt.
Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq

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