Hinweis:
Für Geburten ab dem 1. September 2021 bis einschließlich 31. März 2024 galt eine Einkom-mensgrenze von 300.000 € für Paare und 250.000 € für Alleinerziehende; für Geburten ab dem 1. April 2024 bis zum 31. März 2025 wurde die Grenze für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 € festgelegt.
Quelle: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq

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