· Steuernews

Billigkeitsmaßnahmen der Finanzverwaltung wegen gestiegener Energiekosten


Ein neues BMF-Schreiben gibt den Finanzämtern in den kommenden Monaten mehr Handlungsspielräume bei Billigkeitsmaßnahmen:

Fällige Steuern sollen im Einzelfall und auf Antrag aufgrund der aktuellen Situation bei den Energiepreisen leichter gestundet werden können. Gleiches gilt für die Anpassung von Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie einen Vollstreckungsaufschub. Denkbar ist sogar eine rückwirkende Herabsetzung von Vorauszahlungen für das Jahr 2022.

Über alle eingehenden Anträge soll möglichst zeitnah entschieden werden.

Sämtliche Erleichterungen bei der Nachprüfung der Voraussetzungen gelten allerdings nur befristet für Anträge, die bis zum 31. März 2023 gestellt werden.

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2022, IV A 3 - S 0336/22/10004 :001

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