· Steuernews

Corona-Ausbildungsprämien aufgestockt und verbessert


Bereits im letzten Jahr hatte der Gesetzgeber Ausbildungsbetriebe finanziell motiviert, Auszubildende einzustellen. Viele Arbeitgeber zögerten jedoch, nicht nur wegen der wirtschaftlichen Ungewissheit, sondern auch wegen der Probleme der Ausbildung im Betrieb unter Corona-Bedingungen. Das Ausbilden bei Einhaltung der AHA-Regeln ist schwierig.

Vorgesehen sind jetzt folgende Fördermaßnahmen:

  • Die Ausbildungsprämien für von der Coronakrise betroffene Betriebe, die durch Neueinstellungen ihr Ausbildungsniveau halten oder erhöhen, sollen rückwirkend zum 16. Februar 2021 - zunächst in bisheriger Höhe - verlängert werden.
  • Für das neue Ausbildungsjahr sollen die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2.000 und 3.000 € auf 4.000 und 6.000 € verdoppelt werden.
  • Künftig sollen auch Zuschüsse zur Vergütung des Ausbilders gezahlt werden.

Hinweis:
All diese Leistungen sollen künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen können. Bisher liegt die Grenze bei 249 Mitarbeitenden.

  • Kleinstunternehmen, die im zweiten Lockdown ihre normale Geschäftstätigkeit weitgehend einstellen mussten, sollen einen Sonderzuschuss erhalten: Betriebe mit bis zu vier Mitarbeitern können pauschal 1.000 € bekommen, wenn sie ihre Ausbildungstätigkeit für mindestens 30 Tage fortgesetzt haben.
  • Die Übernahmeprämie soll bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 € verdoppelt werden. Mit ihr wird künftig neben der Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall auch bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.
  • Künftig können für pandemiebetroffene Unternehmen die Kosten für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende hälftig bezuschusst werden, maximal mit 500 €.

Der Ausbildungsbetrieb muss von der Coronakrise betroffen sein. Das bedeutet, dass nur die Betriebe gefördert werden können, die Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 % innerhalb von zwei Monaten zwischen April bis Dezember 2020 hatten – oder in fünf zusammenhängenden Monaten Einbußen von durchschnittlich mindestens 30 % gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen.

Im Gespräch ist jedoch, dass diese Corona-Anforderungen weiter gesenkt werden sollen.

Hinweis:
Weitere Auskünfte erteilt die Arbeitsagentur. Anträge können unter http://www.arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/ausbildungspraemie gestellt werden.

Jetzt bewerben

Festanstellung

Wir setzen alles daran, Talente zu fördern und auf ihrem Karriere­weg zu unterstützen.

Ausbildung

Mehrfach von FOCUS Money als einer der besten Ausbildungsbetriebe Deutschlands ausgezeichnet.

Duales Studium

Du suchst deine Uni, wir sind dein Partnerunternehmen und Karriereboost.

mehr erfahren