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Corona-Bonus: Fristverlängerung


Der sog. Corona-Bonus i.H.v. bis zu 1.500 € kann bis Ende Juni 2021 steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden, um Arbeitgebern mehr Zeit für die Abwicklung einzuräumen. Es handelt sich lediglich um eine Fristverlängerung, nicht um eine Aufstockung des Betrages.

Bitte beachten Sie hierzu unseren Artikel "Corona-Bonus noch auszahlen?" vom Oktober 2020.

Über 400 Mitarbeiter, davon
über 40 Berufsträger

Ausgezeichnet als Top Steuerkanzlei 2023 für Land- und Forstwirtschaft und als bester Ausbildungsbetrieb 2023

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