Die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD steht. In Anbetracht der weltpolitischen Lage aber auch des Reformstaus in Deutschland werden an die neue Regierung große Erwartungen gestellt. Womit ist steuerlich zu rechnen?
Ertragsbesteuerung
- Für die Jahre 2025, 2026, 2027 wird eine degressive Abschreibung von 30 % für Ausrüstungsinvestitionen eingeführt
- Im Sinne einer rechtsformneutralen Besteuerung soll es Verbesserungen beim Optionsmodell nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG für Einzelunternehmer und Personengesellschaften geben
- Die Körperschaftssteuer wird in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt, beginnend mit dem 1. Januar 2028, gesenkt
- Zur weiteren Verhinderung von Scheinsitzverlegungen wird der Gewerbesteuerhebesatz von 200 % auf 280 % angehoben
- Überstundenzuschläge für über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit sollen steuerfrei gestellt werden
- Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei erhalten können
- Für 2026 wird ein Mindestlohn von 15 € angestrebt
- Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter (vermutlich eigengenutzter) Immobilien sollen künftig von der Steuer absetzbar sein
- Die Pendlerpauschale wird ab dem 1. Januar 2026 ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent angehoben
- Verbesserung des Kindergeldes, des Kinder- und Alleinerziehendenfreibetrages
Gemeinnützigkeit
- Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 € und der Ehrenamtspauschale auf 960 € sowie der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 €
- Erzielen gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 € Einnahmen p.a. muss keine Zuordnung zum begünstigten Zweckbetrieb/ steuerpflichtigen wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb erfolgen
Umsatzsteuer
Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7 % ab 1. Januar 2026.
Energiesteuer
- Senkung der Stromsteuer sowie der Umlagen und Netzentgelte
- Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung
Sicherung des Autostandorts Deutschland
- Begünstigung von E-Dienstwagen durch Erhöhung der Bruttopreisgrenze auf 100.000 €
- Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035
Hinweis:
Beide Koalitionäre verstehen das „Wahlergebnis als Auftrag für eine umfassende Erneuerung unseres Landes“. Sie werden daran gemessen werden.
Zu aktuellen Entwicklungen, insbesondere wie die genaue Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen aussehen soll, informieren wir Sie auch zukünftig. Bitte schauen Sie hierzu außerdem auf unsere Homepage unter www.lbh.de.