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Drittes Coronahilfe-Steuergesetz


Außerdem hat der Koalitionsausschuss der Regierungsparteien am 3. Februar 2021 Folgendes beschlossen:

  • Im Jahr 2021 wird ein Kinderbonus pro Kind in Höhe von 150 € gewährt. Dieser Bonus wird mit dem Kindergeld ausgezahlt und ggf. mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
  • Die Umsatzsteuersenkung auf 7 % für Speisen in der Gastronomie wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
  • Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. € bzw. 20 Mio. € (bei Zusammenveranlagung) angehoben.

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