· Steuernews

Gastronomie-Förderungen ab 01.04.2021, 9 Uhr


Die Wi-Bank hat ihr Förderprogramm für Gastronomiebetriebe erneut geöffnet. Dieses startet ab dem 01.04.2021 um 9h im Windhundverfahren.

Es geht um einen festen Zuschuss von 1.500 €.

In Kürze:

Gefördert wird

  • Die Neuanschaffung von materiellen Wirtschaftsgütern des Gastronomiebedarfes oder Investitionen , die zur Gewährleistung des Geschäftsbetriebs der Gastronomie (z.B. Umbauten) erforderlich und geeignet sind oder die die gastronomische Nutzung in Außenbereichen unterstützen.
  • Der Anschaffungswert (d.h. inklusive eventueller Transport-, Montage- und Anschlusskosten) muss mindestens EUR 2.000 (stets ohne USt) betragen.
  • Die Förderung beträgt einheitlich EUR 1.500. Der verbleibende Betrag muss aus den Eigenmitteln des Betriebs erbracht werden.
  • Nicht gefördert werden Heizgeräte für den Außenbereich oder der Kauf von gebrauchten Geräten.

Quelle: https://www.wibank.de/wibank/corona-soforthilfe-fuer-gastronomiebetriebe

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