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Hessische Förderung für Gastronomiebetriebe


Das Land Hessen fördert die Gastronomiebetriebe zusätzlich mit einem Betrag von 1.500 € bei Investitionen mit einem Anschaffungswert von insgesamt mindestens 2.000 € netto, z.B. für einen neuen Kühlschrank o.ä. (vgl. https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/foerderaufruf-gastronomiebetriebe-hessen).  Es werden Betriebe in Hessen gefördert, die sowohl Speisen als auch Getränke verabreichen (Gaststätten nach § 1 HGastG). Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen €, die einen Gaststättenbetrieb führen. Zuwendungen werden nur für Gaststättenbetriebe gewährt, die über einen eigenen Gastraum verfügen. Auch saisonale Betriebe sind antragsberechtigt. Es wird mindestens zwei Aufrufe zur Antragstellung geben. Der erste Aufruf startete mit Datum 23. November 2020, der zweite ist für das erste Quartal 2021 vorgesehen. Übersteigt das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Mittel, entscheidet ein Losverfahren. Betriebe, die beim ersten Aufruf nicht zum Zuge kamen, können mit dem zweiten Aufruf erneut einen Antrag auf Zuwendung stellen. Der Antrag wird auf der Homepage der Wi-Bank zur Verfügung gestellt (dort allerdings findet sich der Hinweis, dass die Förderung bereits am 26. November 2020 endete). Der ausgefüllte Antrag ist online per E-Mail zu stellen an folgende Adresse: gastronomie@wibank.de. Hier können u.E. auch Cafés auf dem Bauernhof o.ä. profitieren.

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