Der gesetzliche Mindestlohn wird in den Jahren 2026 und 2027 weiter steigen. Vorausgegangen waren entsprechende Empfehlungen der Mindestlohnkommission – um einen Ausgleich zwischen den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmerinteressen zu schaffen, heißt es von dort.
Hinweis:
Die Mindestlohnkommission besteht aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie weiteren, beratenden Mitgliedern. Alle zwei Jahre schlägt sie der Bundesregierung vor, in welcher Höhe der Mindestlohn angepasst werden sollte.
Geplant ist eine Erhöhung von aktuell 12,82 € auf 13,90 € ab dem 1. Januar 2026 bzw. 14,60 € ab dem 1. Januar 2027.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt branchenübergreifend für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre.
Mit seiner Forderung nach einer Sonderregelung für die heimische Landwirtschaft konnte sich der Bauernverband bisher nicht durchsetzen.
Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind u.a. Auszubildende, Selbstständige und Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten.
Hinweis:
Bitte prüfen Sie, ob Sie ggf. Verträge anpassen müssen. Besonders bei Minijobbern ist hier das Augenmerk auf die vereinbarte Arbeitszeit zu richten.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-faq-1688186