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Modernisierung des Personengesellschaftsrechts


Kürzlich hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) angenommen. Das neue Gesetz tritt jedoch erst ab dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Neu ist im Wesentlichen, dass es zukünftig auch für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) eine Möglichkeit geben wird, sich in einem Register zu registrieren.

Verpflichtend wird die Registrierung z.B. in den Fällen sein, in denen eine GbR ein Grundstück erwerben will. Auch Änderungen von bestehenden Einträgen in öffentlichen Registern, wie Grundbuchänderungen, setzen eine Eintragung im Gesellschaftsregister voraus.

Gemeint sind hierbei jedoch stets Änderungen bei der GbR bzw. Erwerbe durch die GbR, nicht durch einzelne Gesellschafter.

In den vielen Praxisfällen, in denen Eigentumsgrundstücke der GbR durch die Gesellschafter nur zur Nutzung überlassen sind, die GbR also selbst keine Eigentümerin ist, bedarf es keiner Eintragung im Gesellschaftsregister.

Hinweis:
Bis zum Inkrafttreten des MoPeG ab dem 1. Januar 2023 haben alle bestehenden Unternehmen die Möglichkeit, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Wenn Sie möglicherweise von einer Registrierungspflicht betroffen sind, sprechen Sie uns gerne gelegentlich darauf an.

Quelle: www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz-846942

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