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Neue Bankenvorgabe: Abgleich des Empfängernamens mit der IBAN


Zukünftig müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Genannt wird dies „neudeutsch“ Verification of Payee (VoP) und ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Die Neuregelung tritt am 9. Oktober 2025 in Kraft.

Für den einzelnen Steuerpflichtigen bekommt die Stammdatenpflege damit eine noch größere Bedeutung als bisher. Was Sie schon jetzt tun können:

  • Prüfung und Pflege von Lieferantenstammdaten

  • dabei müssen die Namen Ihrer Zahlungsempfänger identisch mit deren Kontoinhabernamen sein.

Stimmen die Empfängernamen nicht mit der IBAN überein, werden im Zweifel zukünftig mitunter deutlich verspätete Zahlungseingänge die Folge sein. 

 

Hinweis:
Wieder eine neue EU-Verordnung, die beachtet werden muss. Im eigenen Interesse gilt aber, dafür Sorge zu tragen, dass der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Andernfalls können die Verzögerungen im Zahlungsverkehr schlimmstenfalls zu enormen Liquiditätsengpässen führen. 

Quelle:https://www.datev.de/web/de/nachrichten/gesetzliche-themen/payment-mit-datev/verification-of-payee/?utm_campaignid=payment&utmtarget=steuerberater&utm_content=vop&utm_medium=servicebrief-mai&utm_author=intern

 

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