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Pflegeversicherung: Nachweis der Elternschaft erforderlich


Zum 1. Juli 2023 wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,35 Prozentpunkte angehoben – wir haben im letzten Ansteuern bereits darüber berichtet. Inzwischen hat der Bundestag das sog. Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz auch beschlossen.

Zukünftig wird bei der Beitragsbemessung auch die Zahl der Kinder berücksichtigt: Arbeitnehmer mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind mit 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet.

Der Abschlag gilt bis zum Ende desjenigen Monats, in dem das jeweilige Kind sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder. Zur korrekten Lohnabrechnung bedarf es jedoch entsprechender Nachweise.

Hinweis:
Alle Eltern sind daher aufgerufen, ihrer Lohnbuchhaltung baldmöglich die Geburtsurkunden aller ihrer Kinder vorzulegen. Nur dadurch können aufwendige Nachberechnungen vermieden und gleich der richtige Beitragssatz abgeführt werden. 

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gesetz-pflegereform-2183432

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