· Steuernews

Stromsteuerentlastung


Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz wurde beschlossen, dass in den Jahren 2024 und 2025 die Stromsteuer im ermäßigten Steuersatz von 15,37 €/MWh auf 0,50 €/MWh herabgesetzt wird. Der reguläre Steuersatz beträgt 20,50 €/MWh. 

Eine Steuerermäßigung wird gewährt, wenn ein Betrag von 250 € überstiegen ist. Das entspricht einem Verbrauch von 12,5 MWh. 

Dies gilt für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft für Strom, der für betriebliche Zwecke entnommen worden ist. Die Absenkung gilt zunächst nur für die beiden Kalenderjahre 2024 und 2025; sie kann ggf. 3 Jahre verlängert werden. 

 

Hinweis:
Für die Entlastung muss nach Abschluss des Verbrauchsjahres ein gesonderter Antrag beim Hauptzollamt (HZA) gestellt werden.

Quelle: Erstes Haushaltsfinanzierungsgesetz, BT-Drs. 20/9792 und BR-Drs. 655/23

Jetzt bewerben

Festanstellung

Wir setzen alles daran, Talente zu fördern und auf ihrem Karriere­weg zu unterstützen.

Ausbildung

Mehrfach von FOCUS Money als einer der besten Ausbildungsbetriebe Deutschlands ausgezeichnet.

Duales Studium

Du suchst deine Uni, wir sind dein Partnerunternehmen und Karriereboost.

mehr erfahren