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Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung ab dem Verbrauchsjahr 2026


Die „alte“ Bundesregierung hatte bekanntlich entschieden, die Agrardieselrückvergütung bis 2026 schrittweise abzuschaffen. 

Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD nach der Bundestagswahl wurde dann vereinbart, die Vergütung zum 1. Januar 2026 vollständig wiedereinzuführen. Und zwar ohne Finanzierungsvorbehalt, anders als viele andere Projekte.

Im steuerlichen Investitionsprogramm, das die Bundesregierung Anfang Juni 2025 beschlossen hatte, war die Agrardieselrückvergütung zwar noch nicht enthalten. Jedoch wurde das Thema kurz darauf in den Haushaltsverhandlungen aufgenommen und die Wiedereinführung inzwischen auch festgezurrt.

Erklärtes Ziel der (neuen) Bundesregierung war und ist es, die Landwirtschaft mit der vollständigen Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung ab 2026 um rund 430 Millionen € jährlich zu unterstützen. 

Laut Bundeslandwirtschaftsministerium erhält ein Betrieb ab dem Verbrauchsjahr 2026 damit wieder die volle Entlastung von 21,48 Cent pro Liter, im Durchschnitt sind das ca. 2.790 € pro Jahr/Betrieb – konkret abhängig von der Größe, Art und Bewirtschaftungsform des jeweiligen Betriebes.

Hinweis:
Da die Wiedereinführung erst ab dem Verbrauchsjahr 2026 erfolgt, gelten bis dahin folgende Werte: Bis zum 29. Februar 2024 lag die Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe bei 21,48 Cent pro Liter, von März bis Dezember 2024 bei 12,888 Cent; für das aktuelle Jahr 2025 sind es (nur) 6,444 Cent pro Liter.

Für das Verbrauchsjahr 2024 muss der Agrardieselantrag wie gewohnt bis spätestens 31. Dezember 2025 beim Hauptzollamt eingereicht werden. Zu beachten ist, dass Anträge in Papierform nicht mehr bearbeitet werden. 

Die Beantragung muss zwingend online und über das Zoll-Portal samt Elster-Zertifikat erfolgen. Hierfür benötigen Sie ein ELSTER-Konto, das unter www.elster.de auf Basis der aktuellen Steuernummer erstellt wurde.

Quelle: 
https://www.bmleh.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/053-agrardieselr%C3%BCckverg%C3%BCtung.html 
bzw. 
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Online-Antraege-Verbrauchsteuern/Agrardieselentlastung/agrardieselentlastung_node.html#vt-sprg-1

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